Vorsorge: Bezug der dritten Säule
- Das Kapital für die dritte Säule sollte auf verschiedene Konten (maximal fünf) bei verschiedenen Anbietern verteilt werden (mehrere Konten bei der gleichen Bank werden von der Steuerbehörde als ein Konto angesehen). Nur so ist ein gestaffelter, steueroptimierter Bezug möglich.01,03
- Bezug möglich:02,03
- Ab dem 59. Lebensjahr für Frauen; ab dem 60. Lebensjahr für Männer.
- Für den Erwerb von Wohneigentum (aber auch Renovationen oder Amortisierung einer Hypothek) bezogen werden. Anschliessend kann man weiterhin den jährlichen Maximalbetrag einzahlen. Beim Verkauf muss das Geld nicht zurücküberwiesen werden.
- Zur Finanzierung der Eigenständigkeit.
- Bei Invalidität
- Für einen Einkauf in die Pensionskasse. - Beim Bezug muss das Kapital als Einkommen versteuert werden. Die entsprechenden Steuersätze sind zwar niedriger als bei der normalen Einkommensteuer, unterliegen aber auch einer Progression.03
- Der Bezug kann solange hinausgeschoben werden, wie man noch arbeitstätig ist, aber maximal fünf Jahre.04
- Beim Wegzug aus der Schweiz wird das Vermögen in der dritten Säule ausgezahlt.05