Vorsorge: Bezug PK (zweite Säule)
- Wer sein Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto lagert, sollte dies bei Auszahlung auf zwei Freizügigkeitskonten aufteilen lassen. Das hilft später Steuern zu sparen, wenn man das Geld bezieht. Ein nachträgliches Aufteilen ist nicht möglich.04
- Der Bezug des Pensionskassengeldes (zweite Säule) kann auf drei Arten erfolgen01,08:
1. als Rente (Vorteile: regelmässiges Einkommen; Nachteile: 100% versteuert, Erben können nicht profitieren);
2. als Kapital (Vorteile: Steueroptimierung, im Todesfall profitieren die Erben), möglicherweise in Tranchen;
3. als Mischform. - Ein Vorbezug ist je nach Pensionskasse ab dem 60. Lebensjahr, teilweise sogar schon ab dem 58. Lebensjahr möglich. Die Einkommenslücke, die dadurch entsteht, kann man mit dem eigenen Vermögen decken, wenn man beim Erreichen des Pensionsalters die ganze Rente oder Kapital beziehen möchte.01,07 Dazu kann man Geld aus der dritten Säule benutzen, das bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bereits bezogen werden kann. Die Vorfinanzierung der Frühpensionierung in der Pensionskasse durch Einkäufe sollte nur dann erfolgen, wenn einen früzeitige Pensionierung mit Sicherheit umgesetzt wird.07 Gewisse Pensionskassen bieten sogenannte Überbrückungsrenten an, die sich nur dann lohnen, wenn der Arbeitgeber den grössten Teil der Finanzierung übernimmt. Die Kürzung bei Vorbezug beträgt pro Jahr ungefähr 7-8%. Die zweite Säule lässt sich bis zu fünf Jahre aufschieben. Die Pensionskassen sind dazu jedoch nicht verpflichtet.01,05
- Bei Vorbezug (Finanzierung von Hauptwohnsitz, Selbständigkeit oder Auswanderung) sinkt die Rente im Alter, wenn das Geld nicht wieder in die Pensionskasse einbezahlt wird. Steuerbegünstigte Einkäufe in die Pensionskasse sind erst dann wieder möglich, wenn dass entnommene Geld zurückgezahlt worden ist. Wird das Wohneigentum verkauft, muss das Geld an die Pensionskasse zurückgezahlt werden. Verstirbt der Versicherungsnehmer müssen die Erben das Geld zurückzahlen. Beim Vorbezug fallen Steuern an, die separat gezahlt werden müssen02. Bei einer allfälligen Rückzahlung des Vorbezuges kann die Auszahlungssteuer zurückverlangt werden.03,07
- Eine Alternative zum Vorbezug bietet die Verpfändung des (oder von Teilen) des Pensionskassengeld als Sicherheit für die Bank. Die berufliche Vorsorge bleibt, sofern der Schuldner seinen Pflichten gegenüber der Bank nachkommt, erhalten und es fallen keine Steuern an. Steuerbegünstigte Einkäufe in die Pensionskasse bleiben bei der Verpfändung möglich.02
- Wegzug aus der Schweiz:06
- In ein EU/EFTA-Staat: in der zweiten Säule endet für die meisten Personen mit dem Verlassen der Schweiz die Möglichkeit einer Absicherung. Den überobligatorischen Teil kann man sich auszahlen lassen, der obligatorische Teil bleibt in der Heimat auf einem Freizügigkeitskonto.
- In ein Land ohne Koordinierung mit der Schweiz: die Gelder in der zweiten Säule können beim definitiven Verlassen der Schweiz vollständig ausgezahlt werden.